Rechtliches fortgeschritten

UGB (Unternehmensgesetzbuch)

Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) ist das zentrale österreichische Bundesgesetz für das Unternehmensrecht. Es regelt Firmenrecht, Rechnungslegung, Personengesellschaften und unternehmensbezogene Geschäfte für alle österreichischen Unternehmer.

Ausführliche Erklärung

Das Unternehmensgesetzbuch trat am 1. Jänner 2007 in Kraft und ersetzte das bisherige Handelsgesetzbuch. Mit dieser Reform entfiel der traditionelle Kaufmannsbegriff und wurde durch den Begriff des Unternehmers ersetzt, der bereits aus dem Konsumentenschutzgesetz bekannt war. Das UGB basiert auf dem deutschen Handelsgesetzbuch von 1897 und entwickelte sich seit 1945 eigenständig weiter, wobei die Kernbestimmungen mit dem deutschen HGB vergleichbar blieben.

Das UGB gliedert sich in fünf Bücher: Das erste Buch enthält allgemeine Bestimmungen zu Firmenbuch, Firma, Prokura und Handlungsvollmacht. Das zweite Buch regelt Personengesellschaften wie OG, KG und stille Gesellschaft. Das dritte Buch umfasst die Rechnungslegungsvorschriften und wurde 2026 durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz erweitert. Die Bücher vier und fünf behandeln unternehmensbezogene Geschäfte und Seehandel.

Für KMU besonders relevant sind die Rechnungslegungspflichten nach Paragraph 189 UGB. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG sind unabhängig vom Umsatz rechnungslegungspflichtig und müssen eine doppelte Buchführung führen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen der Rechnungslegungspflicht ab 700.000 Euro Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Diese Schwellenwerte wurden zuletzt durch die UGB-Schwellenwerte-Verordnung an die Inflation angepasst, um KMU vor unverhältnismäßig steigenden Prüfungs- und Berichtspflichten zu schützen.

Das UGB wird kontinuierlich an EU-Richtlinien angepasst und zunehmend digitalisiert. Die elektronische Archivierung von Belegen ist nach Paragraph 190 Absatz 5 UGB zulässig, wenn die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden. Die Anforderungen an vollständige, geordnete und lesbare Wiedergabe müssen bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist erfüllt sein. Aktuelle Entwicklungen wie die erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung und künftige E-Rechnungspflichten zeigen, dass das UGB ein lebendiges Gesetz bleibt, das die Digitalisierung der Unternehmensführung aktiv begleitet.

Praxisbeispiel

Eine Tischlerei-GmbH mit 12 Mitarbeitern in Salzburg ist aufgrund ihrer Rechtsform bereits rechnungslegungspflichtig nach UGB, unabhängig vom Umsatz. Sie muss eine doppelte Buchführung führen, Jahresabschluss und Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellen sowie einen Anhang beifügen. Die Geschäftsführerin archiviert alle Belege seit 2022 elektronisch auf einem revisionssicheren Dokumentenmanagementsystem, das die Anforderungen des Paragraph 190 Absatz 5 UGB erfüllt.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 2. August 2026