RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung)
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ist eine österreichische Rechtsvorschrift, die seit 1. April 2017 technische Sicherheitsanforderungen an elektronische Registrierkassen festlegt, um Manipulationen bei Barumsätzen zu verhindern.
Ausführliche Erklärung
Die RKSV definiert verbindliche technische Anforderungen an elektronische Registrierkassen in Österreich. Jede Kasse muss über eine Signaturerstellungseinheit verfügen, die jeden Barumsatz kryptographisch signiert und somit nachträglich unveränderbar macht. Zu den Kernbestandteilen gehören eine qualifizierte elektronische Signatur, ein lückenloses Datenerfassungsprotokoll (DEP) und ein QR-Code auf jedem Beleg. Die Verkettung der Belege stellt sicher, dass keine Transaktionen nachträglich gelöscht oder verändert werden können.
Die Verordnung richtet sich primär an Hersteller von Kassensystemen, verpflichtet aber gleichzeitig Unternehmer, nur RKSV-konforme Kassen einzusetzen. Die Registrierkassenpflicht gilt ab einem Jahresumsatz von über 15.000 Euro netto und Barumsätzen von über 7.500 Euro netto. Als Barumsätze gelten nicht nur Barzahlungen, sondern auch Kartenzahlungen (Bankomat, Kreditkarte) sowie Gutscheine, sofern sie vor Ort erfolgen.
Jede Registrierkasse muss über FinanzOnline beim BMF angemeldet werden. Dabei sind die Kassenidentifikationsnummer, die Seriennummer der Signaturerstellungseinheit und weitere technische Details zu hinterlegen. Bei Inbetriebnahme wird automatisch ein Startbeleg erstellt, der mit der BMF-Belegcheck-App überprüft werden kann. Das Datenerfassungsprotokoll ist vierteljährlich auf einem externen Medium unveränderbar zu sichern und gemäß § 132 BAO aufzubewahren.
Seit Juni 2025 müssen ältere Signaturkarten vom Typ ACOS-ID 2.1 aufgrund einer Sicherheitslücke im verwendeten Infineon-Chip ausgetauscht werden. Der Kartentausch ist spätestens bis Mai 2027 vorzunehmen. Online-basierte Signaturlösungen (HSM) sind von dieser Problematik nicht betroffen.
Praxisbeispiel
Ein Café mit 8 Mitarbeiter:innen in Graz erzielt einen Jahresumsatz von 180.000 Euro, davon 120.000 Euro Barumsätze. Das Unternehmen ist zur Verwendung einer RKSV-konformen Registrierkasse verpflichtet. Die Kasse signiert jeden Beleg mit einem QR-Code, der vom Finanzamt bei Prüfungen gescannt werden kann. Das vierteljährliche DEP-Backup speichert der Geschäftsführer auf einem externen USB-Stick und bewahrt es zusammen mit den übrigen Buchführungsunterlagen auf.
Quellen
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