Rechtliches einsteiger

E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische und maschinelle Verarbeitung ermöglicht. Eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail zählt nicht dazu.

Ausführliche Erklärung

Eine elektronische Rechnung unterscheidet sich grundlegend von einer per E-Mail versendeten PDF-Datei. Sie muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vorliegen, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. In Deutschland und Österreich sind dafür hauptsächlich zwei Formate zugelassen: XRechnung als rein maschinenlesbares XML-Format sowie ZUGFeRD als hybrides Format, das ein menschenlesbares PDF mit eingebetteten XML-Daten kombiniert. Während XRechnung vorrangig im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern zum Einsatz kommt, eignet sich ZUGFeRD für den breiteren B2B-Einsatz.

In Deutschland gilt seit 1. Jänner 2025 die Pflicht, E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen zu können. Für die Ausstellung bestehen gestaffelte Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen mit Zustimmung des Empfängers noch Papier- oder PDF-Rechnungen versendet werden. Bis Ende 2027 gilt dies weiterhin für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro. Ab 1. Jänner 2028 müssen dann alle inländischen B2B-Umsätze zwingend als E-Rechnung abgewickelt werden. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht befreit, müssen aber E-Rechnungen empfangen können.

Österreichische Unternehmen sind betroffen, sobald sie eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten oder mit deutschen Geschäftspartnern arbeiten. In Österreich selbst besteht derzeit keine generelle B2B-E-Rechnungspflicht, lediglich für Rechnungen an den Bund seit 2014 im ebInterface-Format. Ab 1. Juli 2030 wird die E-Rechnung EU-weit für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen durch die ViDA-Richtlinie verpflichtend. Ob Österreich eine eigene nationale Regelung für rein inländische Umsätze einführt, ist derzeit noch offen.

Die Umstellung erfordert Anpassungen der ERP-Systeme, Schulungen der Mitarbeitenden und rechtssichere Archivierungsprozesse. Unternehmen sollten die Übergangszeit nutzen, um technische Infrastruktur aufzubauen und Prozesse zu etablieren, bevor die Fristen ablaufen und die volle Compliance-Pflicht greift.

Praxisbeispiel

Ein österreichisches Steuerberatungsbüro mit 12 Mitarbeitenden betreut mehrere deutsche Mandanten. Seit Anfang 2025 muss das Büro in der Lage sein, E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format zu empfangen. Um ab 2026 auch Rechnungen an die deutschen Mandanten konform auszustellen, implementiert die Kanzlei eine Buchhaltungssoftware mit integrierter E-Rechnungsfunktion. So wird sichergestellt, dass alle deutschen B2B-Umsätze rechtskonform abgewickelt werden können.

Quellen

Diese Definition verlinken

Sie dürfen diese Definition gern zitieren oder verlinken — mit Quellenangabe.

„E-Rechnung“ — Definition im Strukturaflow IT Glossar: https://begriffe.strukturaflow.com/begriff/e-rechnung
<a href="https://begriffe.strukturaflow.com/begriff/e-rechnung">E-Rechnung</a> — Definition im Strukturaflow IT Glossar

Zuletzt aktualisiert: 22. August 2026