ECG-Sperrliste
Die ECG-Sperrliste ist eine von der RTR-GmbH in Österreich geführte Liste, in die sich Personen und Unternehmen kostenlos eintragen können, um kommerzieller E-Mail-Werbung zu widersprechen. Diensteanbieter sind gesetzlich verpflichtet, diese Liste zu beachten.
Ausführliche Erklärung
Die ECG-Sperrliste, auch als RTR-Liste bezeichnet, ist eine rechtlich bindende Schutzmaßnahme gemäß Paragraph 7 Absatz 2 des österreichischen E-Commerce-Gesetzes. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH führt diese Liste, in die sich natürliche und juristische Personen ohne Kosten eintragen können, wenn sie die Zusendung kommerzieller Kommunikation per elektronischer Post ausschließen möchten. Neben einzelnen E-Mail-Adressen können auch ganze Domains eingetragen werden. Die Einträge werden als kryptographische Hashwerte gespeichert, sodass sie für Spammer nicht direkt lesbar sind.
Für österreichische Unternehmen ist die Beachtung der ECG-Liste verpflichtend. Werbetreibende müssen ihren E-Mail-Verteiler regelmäßig mit der Liste abgleichen, bevor sie kommerzielle Kommunikation versenden. Die RTR-GmbH stellt dafür verschiedene Abfragemöglichkeiten zur Verfügung: eine webbasierte Einzelabfrage, eine REST-API für Entwickler sowie einen Service für größere Datenmengen. Der Abgleich ist technisch notwendig, da bereits ein einziger Verstoß – also das Versenden an eine eingetragene Adresse – den Tatbestand einer Verwaltungsübertretung erfüllt.
Die rechtlichen Konsequenzen bei Missachtung der ECG-Liste sind erheblich. Verstöße können verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden. Zusätzlich drohen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche samt Anwaltskosten. Zu beachten ist, dass die ECG-Liste nur vor seriöser Direktwerbung schützt, nicht jedoch vor illegalen Spam-Mails von unbekannten Absendern. Die Eintragung in die Liste erfolgt per E-Mail an die RTR-GmbH und muss durch Bestätigung eines Rückfrage-Mails verifiziert werden.
Praxisbeispiel
Ein Wiener IT-Beratungsunternehmen mit 12 Mitarbeitern plant eine E-Mail-Kampagne an 5.000 potenzielle Geschäftskunden. Vor dem Versand lädt die Marketing-Verantwortliche die Adressliste über die REST-API der RTR-GmbH hoch und gleicht sie mit der ECG-Sperrliste ab. Von den 5.000 Adressen sind 127 in der ECG-Liste eingetragen. Diese werden automatisch aus dem Verteiler entfernt. Durch diesen Abgleich vermeidet das Unternehmen nicht nur mögliche Verwaltungsstrafen, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche und Reputationsschäden.
Quellen
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