Wirtschaftstreuhänder
Wirtschaftstreuhänder ist die österreichische Sammelbezeichnung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – zwei freie Berufe, die Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und prüferischen Angelegenheiten beraten.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Wirtschaftstreuhänder fasst in Österreich zwei spezialisierte Berufsgruppen zusammen: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Beide zählen zu den freien Berufen und unterliegen dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz. Seit 2018 heißt ihre Standesvertretung offiziell Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, weshalb der Begriff Wirtschaftstreuhänder seither seltener verwendet wird, aber weiterhin gebräuchlich bleibt.
Steuerberater übernehmen die Beratung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie erstellen Steuererklärungen, führen die Buchhaltung, vertreten Mandanten vor Finanzbehörden und Gerichten und unterstützen bei der steuerlichen Gestaltung. Wirtschaftsprüfer verfügen über erweiterte Befugnisse: Sie prüfen Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften auf Richtigkeit und Gesetzeskonformität, treten als Sachverständige auf und erstellen Unternehmensbewertungen. Jeder Wirtschaftsprüfer darf auch als Steuerberater tätig werden.
Für KMU sind Wirtschaftstreuhänder zentrale Ansprechpartner bei Digitalisierungs- und KI-Projekten. Sie unterstützen bei der steuerlichen Einordnung digitaler Geschäftsmodelle, prüfen Compliance-Anforderungen und begleiten Unternehmen bei der Einführung digitaler Buchhaltungssysteme. Besonders bei automatisierten Rechnungsprozessen, Cloud-Lösungen für das Rechnungswesen oder KI-gestützter Steuererklärung ist fachkundige Beratung unverzichtbar, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Die Bezeichnung "treuhänderisch" bedeutet, dass diese Fachleute im besten Interesse ihrer Mandanten handeln und dabei hohen ethischen und fachlichen Standards verpflichtet sind. Der Zugang zu diesen Berufen erfolgt über anspruchsvolle Fachprüfungen nach mehrjähriger Ausbildung und Praxiszeit.
Praxisbeispiel
Eine Tiroler IT-Beratung mit 18 Mitarbeitern plant die Einführung eines cloudbasierten Buchhaltungssystems mit automatischer Rechnungserkennung. Der beauftragte Wirtschaftstreuhänder prüft zunächst die DSGVO-Konformität der gewählten Lösung, richtet Schnittstellen zum Finanzamt für elektronische Steuererklärungen ein und schult das Team in der neuen Software. Zudem berät er zur steuerlichen Behandlung von SaaS-Lizenzen und erstellt eine Prozessdokumentation für die digitale Belegablage, die bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden kann.