Rechtliches fortgeschritten

Transparenzpflicht

Rechtliche Verpflichtung, betroffene Personen oder Nutzer klar und verständlich darüber zu informieren, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden oder dass sie mit einem KI-System interagieren. Transparenzpflichten ergeben sich insbesondere aus der DSGVO und dem EU AI Act.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff Transparenzpflicht umfasst zwei zentrale Regelungsbereiche, die für KMU gleichermaßen relevant sind: die datenschutzrechtliche Transparenzpflicht nach DSGVO sowie die KI-spezifische Transparenzpflicht nach der EU-KI-Verordnung (AI Act).

Im Datenschutzrecht manifestiert sich die Transparenzpflicht vor allem in den Artikeln 12 bis 14 DSGVO. Verantwortliche müssen betroffene Personen in präziser, transparenter und verständlicher Form darüber informieren, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Die Information muss zum Zeitpunkt der Datenerhebung erfolgen und umfasst unter anderem die Nennung des Verantwortlichen, der Rechtsgrundlage, der Speicherdauer und der Betroffenenrechte. Diese Informationspflicht gilt für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – unabhängig von der Größe.

Mit dem EU AI Act ist seit August 2024 eine zweite, eigenständige Transparenzpflicht hinzugekommen. Artikel 50 AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme dazu, Nutzer klar zu informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren oder wenn Inhalte KI-generiert sind. Diese Pflicht greift ab dem 2. August 2026 und betrifft vier konkrete Anwendungsfälle: Chatbots und andere Systeme zur direkten Interaktion mit Personen, synthetische Inhalte wie Deepfakes, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung sowie KI-generierte Texte zur öffentlichen Information. Die Kennzeichnung muss eindeutig, am Berührungspunkt selbst und in verständlicher Form erfolgen. Ein pauschaler Hinweis im Impressum reicht nicht aus.

Für KMU bedeutet dies: Wer einen Chatbot auf der Website einsetzt, muss vor der ersten Interaktion darauf hinweisen, dass es sich um ein KI-System handelt. Wer KI-generierte Bilder, Videos oder Texte veröffentlicht, muss diese als künstlich erzeugt kennzeichnen. Die Transparenzpflicht nach AI Act gilt unabhängig von der Unternehmensgröße – auch Einzelunternehmer und kleine Betriebe sind betroffen, sobald sie KI-Systeme sichtbar nach außen einsetzen. Anders als bei der DSGVO, die primär auf personenbezogene Daten fokussiert, zielt die AI-Act-Transparenzpflicht darauf ab, Täuschungen über die Natur der Interaktion oder den Ursprung von Inhalten zu verhindern.

Praxisbeispiel

Eine 12-köpfige Steuerberatungskanzlei in Graz setzt seit Anfang 2026 einen KI-gestützten Chatbot auf ihrer Website ein, der erste Anfragen zu Öffnungszeiten und Leistungen beantwortet. Seit August 2026 muss die Kanzlei beim Start des Chats deutlich anzeigen: „Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten". Zudem nutzt die Kanzlei ChatGPT für interne Recherchen; diese rein interne Nutzung löst keine Transparenzpflicht nach AI Act aus, sehr wohl aber die datenschutzrechtliche Informationspflicht gegenüber Mitarbeitern, deren Daten verarbeitet werden.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 2. August 2026