Anhang IV (Technische Dokumentation im EU AI Act)

Anhang IV des EU AI Act legt fest, welche technische Dokumentation Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen vor Markteinführung erstellen müssen. Die Dokumentation umfasst neun Pflichtabschnitte und dient als Nachweis der Rechtskonformität gegenüber Behörden und Prüfstellen.

Ausführliche Erklärung

Annex IV ist ein Anhang der EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act) und konkretisiert die Anforderungen des Artikels 11. Er definiert die Mindestinhalte der technischen Dokumentation, die jeder Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems erstellen und während des gesamten Lebenszyklus aktualisieren muss. Diese Dokumentation muss vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Systems vollständig vorliegen und für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Sie dient nationalen Marktaufsichtsbehörden und benannten Stellen als zentrale Grundlage für die Konformitätsbewertung.

Die neun verpflichtenden Abschnitte umfassen eine allgemeine Systembeschreibung mit Verwendungszweck und Versionshistorie, eine detaillierte Darstellung der Entwicklungsprozesse inklusive Datengovernance, Angaben zur menschlichen Aufsicht und Überwachung, Leistungskennzahlen und Testverfahren, die Risikomanagement-Dokumentation gemäß Artikel 9, ein Änderungsprotokoll über den Lebenszyklus, die Liste angewandter harmonisierter Standards, eine Kopie der EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 sowie einen Plan für die Marktüberwachung nach dem Inverkehrbringen. Jeder Abschnitt entspricht direkt den Compliance-Anforderungen aus Kapitel III, Abschnitt 2 des AI Act.

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups sieht Artikel 11 eine Vereinfachung vor. Die Europäische Kommission soll hierfür ein standardisiertes Formular bereitstellen, das die geforderten Inhalte in vereinfachter Form akzeptiert. Benannte Stellen sind verpflichtet, dieses vereinfachte Format im Rahmen der Konformitätsbewertung anzuerkennen. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben dabei jedoch unverändert – lediglich Detailtiefe und Darstellungsform werden angepasst.

Annex IV ist kein nachträgliches Berichtsdokument, sondern ein integraler Bestandteil des Entwicklungsprozesses. Wer Entwicklungsentscheidungen, Datenherkunft, Risikoanalysen und Leistungsmessungen nicht von Beginn an dokumentiert, kann die geforderte Dokumentation später nicht mehr vollständig rekonstruieren. Behörden können Einsicht in die Dokumentation und die Datensätze verlangen; Zugang zum Quellcode ist nur auf begründete Anfrage unter den Voraussetzungen des Art. 74 Abs. 13 vorgesehen.

Praxisbeispiel

Ein österreichisches Softwareunternehmen mit 35 Mitarbeitenden entwickelt ein KI-System zur automatisierten Bewerberauswahl für Personalabteilungen – ein Hochrisiko-System gemäß Annex III. Vor Markteinführung erstellt das Unternehmen die Annex-IV-Dokumentation: Systembeschreibung mit Verwendungszweck, Datenherkunft und Trainingsdatensätze, implementierte Kontrollmechanismen gegen Diskriminierung, dokumentierte Testläufe inklusive Fairness-Metriken, Risikoregister mit Maßnahmen gegen Bias, harmonisierte Standards, EU-Konformitätserklärung und einen Monitoring-Plan. Als KMU nutzt das Unternehmen das von der Kommission bereitgestellte vereinfachte Formular, erfüllt aber alle inhaltlichen Anforderungen vollständig.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 2. August 2026