UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist eine EU-weit etablierte Kennziffer, die Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke kennzeichnet. In Österreich besteht sie aus dem Länderkürzel AT, dem Buchstaben U und acht Ziffern und ist verpflichtend für innergemeinschaftliche Geschäfte innerhalb der EU.
Ausführliche Erklärung
Die UID-Nummer wird vom Finanzamt vergeben und dient der steuerlichen Identifikation von Unternehmen im EU-weiten Geschäftsverkehr. International wird sie als VAT-Nummer (Value Added Tax Number) bezeichnet. Die österreichische UID-Nummer folgt dem Format ATU12345678, wobei AT für Österreich steht, U für Umsatzsteuer und die achtstellige Ziffernfolge das Unternehmen eindeutig identifiziert. Jedes Unternehmen erhält nur eine einzige UID-Nummer, unabhängig davon, wie viele Betriebsstätten oder Tätigkeitsbereiche es unterhält.
Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhalten die UID-Nummer bei Gründung automatisch mit der Steuernummer über die Fragebögen Verf15, Verf16 oder Verf24. Kleinunternehmer, die unter der Umsatzsteuergrenze von derzeit 55.000 Euro Jahresumsatz liegen, benötigen die UID-Nummer nur bei EU-Geschäften und können sie mittels Formular U15 beim Finanzamt beantragen. Die UID-Nummer ist ab einem Rechnungsbetrag von 400 Euro brutto auf Rechnungen verpflichtend anzugeben. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist zusätzlich die UID-Nummer des Empfängers ab 10.000 Euro oder generell bei grenzüberschreitenden Lieferungen erforderlich.
Eine zentrale Aufgabe für Unternehmen ist die Validierung von UID-Nummern ihrer Geschäftspartner. Das EU-weite UID-Bestätigungsverfahren ermöglicht die Überprüfung über FinanzOnline oder das VIES-System der Europäischen Kommission. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsbeziehung empfiehlt die WKO eine qualifizierte Prüfung (Stufe 2), die neben der Gültigkeit auch Name und Adresse des Unternehmens bestätigt. Das Prüfergebnis sollte als Nachweis für spätere Betriebsprüfungen aufbewahrt werden. Fehlt bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung die korrekte UID-Nummer, droht der Verlust der Steuerfreiheit ohne nachträgliche Korrekturmöglichkeit.
Die UID-Nummer ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer (Abgabenkontonummer), die für die interne Verwaltung dient. Seit 2025 existiert zudem eine separate Kleinunternehmer-Identifikationsnummer mit dem Suffix -EX für die grenzüberschreitende EU-Kleinunternehmerbefreiung. Das deutsche Pendant ist die USt-IdNr. im Format DE plus neun Ziffern; in der Schweiz (Nicht-EU) existiert die eigenständige UID im Format CHE.
Praxisbeispiel
Eine Tischlerei mit 12 Mitarbeitern in Linz liefert Büromöbel im Wert von 18.000 Euro an eine GmbH in München. Für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung benötigt die Tischlerei die deutsche UID-Nummer des Kunden (DE-Format) und muss diese vor Rechnungsstellung über FinanzOnline validieren. Auf der Rechnung gibt sie sowohl die eigene UID-Nummer (ATU...) als auch die des Kunden an, weist keine Umsatzsteuer aus und vermerkt die Steuerfreiheit gemäß Artikel 6 Abs. 1 UStG. Die Validierungsbestätigung wird archiviert.