Datenschutz fortgeschritten

Privacy by Design

Art. 25 DSGVO verpflichtet Verantwortliche, Datenschutz bereits bei der Konzeption von Systemen und Prozessen zu berücksichtigen (Privacy by Design) und datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu implementieren (Privacy by Default), sodass standardmäßig nur notwendige personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Ausführliche Erklärung

Art. 25 DSGVO konkretisiert zwei zentrale Datenschutzprinzipien, die seit dem 25. Mai 2018 rechtlich verpflichtend sind. Privacy by Design bedeutet, dass der Datenschutz bereits zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung und während der Verarbeitung selbst durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden muss. Die Verantwortlichen müssen dabei Stand der Technik, Implementierungskosten, Art und Umfang der Verarbeitung sowie die Risiken für die Rechte betroffener Personen berücksichtigen. Privacy by Default ergänzt diesen Ansatz durch die Forderung, dass Systeme standardmäßig nur jene personenbezogenen Daten verarbeiten dürfen, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind – dies betrifft Menge, Umfang, Speicherfrist und Zugänglichkeit der Daten.

Praxisbeispiel

Eine oberösterreichische Steuerberatungskanzlei mit 12 Mitarbeitenden führt ein neues Klienten-Management-System ein. Statt einfach die Software mit Standardeinstellungen zu übernehmen, konfiguriert sie das System so, dass Mitarbeiter nur auf jene Mandantendaten zugreifen können, die sie für ihre konkrete Aufgabe benötigen. Freitext-Felder werden auf das Notwendigste beschränkt, automatische Löschfristen für alte Korrespondenz werden technisch implementiert, und die Weitergabe von Daten an Dritte ist standardmäßig deaktiviert und muss bewusst freigegeben werden. Diese Voreinstellungen stellen sicher, dass selbst bei Fehlbedienung keine unnötigen Daten erfasst werden.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026